Erfassen lfd. Geschäftsvorfälle
Erfassen lfd. Geschäftsvorfälle im Sinne des § 6 Abs. 3 und 4 StBerG
  • Sortieren und ordnen der Belege
  • Kontieren und verbuchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Mahnwesen, Zahlungsverkehr...
  • Holen und bringen der Belege
  • Weitere Leistungen auf Anfrage
 
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