Erfassen lfd. Geschäftsvorfälle |
Erfassen lfd. Geschäftsvorfälle im Sinne des § 6 Abs. 3 und 4 StBerG - Sortieren und ordnen der Belege
- Kontieren und verbuchen laufender Geschäftsvorfälle
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Mahnwesen, Zahlungsverkehr...
- Holen und bringen der Belege
- Weitere Leistungen auf Anfrage
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